Kostenübernahme
Die Anzahl der notwendigen Behandlungen hängt von der Intensität des Krankheitsbildes ab und kann daher nicht pauschalisiert werden.
Bitte beachten Sie, dass die osteopathische Behandlung keine Wellnessdienstleistung ist, die einem festgesetzten Behandlungszeitraum unterliegt. Die Behandlung kann nach einigen Behandlungstechniken im Sinne der Gesundheit beendet werden, da ansonsten Irritationen hervorgerufen werden können, die den Behandlungsverlauf stören.
Die Kostenübernahmen bzw. Kostenerstattungen sind unterschiedlich geregelt. Immer weniger gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Dies gilt für 3-4 Behandlungen pro Kalenderjahr. Hierfür verlangen manche Kassen eine formlose ärztliche Bescheinigung, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch empfehlenswert ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verordnung im Sinne eines Rezeptes.
Bitte fragen Sie im Zweifel im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nach, wie diese es handhabt.
In jedem Falle Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme ist eine qualifizierte Ausbildung des Therapeuten. ich erfülle die von der TK und weiteren Krankenkassen geforderten Qualitätsstandards. Wir haben uns ebenfalls den Qualitätsstandards des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) unterworfen und führen als außerordenliches Mitglied qualitätsgesicherte Behandlungen durch.
Gesetzlich Versicherte Patienten haben auch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Die daraus resultierende Kostenübernahme richtet sich ausschließlich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und ist eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und Ihrer privaten Zusatzversicherung.
Patienten, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten in der Regel ebenfalls eine anteilige Kostenübernahme nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker 1989(GebüH). Auch bei Ihnen ist diese abhängig vom gewählten Tarif und wiederum ausschließlich eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und der privaten Krankenkasse. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten Ihren Versicherer oder lesen Sie aufmerksam die Vertragsunterlagen. Einmal geschlossene Verträge sind rechtsgültig. Einzelne, im Vorfeld eingeschlossene Leistungen können nicht willkürlich seitens der Krankenkasse aufgekündigt werden.
Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt bei Privatpatienten sowie gesetzlich Versicherten gleich. Sie erhalten von uns eine Heilpraktikerrechnung über die osteopathischen Behandlungen, die Sie zunächst selbst bezahlen. Zur Erstattung des entsprechenden Anteils reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sollten Sie Versicherter einer Krankenkasse sein, die keine anteilige Kostenübernahmeregelung hat, benötigen Sie keine Heilpraktikerrechnung und bekommen stattdessen eine Quittung. bzw. auf Wunsch eine Rechnung.
Durch das Zustandekommen des Behandlungsvertrages verpflichten Sie sich auch zur Zahlung von Beträgen, die nicht von Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle erstattet werden.
Alle Behandlungen sind sofort per Barzahlung/EC zu begleichen. Eingetragene Patienten können per Rechnung überweisen.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden Sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verzug gesetzt, einschließlich der Mahngebühren in Höhe von € 5,00 je Mahnung und der Verzugszinsen, §§280, 286 I, 288 BGB.
Selbstverständlich kann in Ihrer Planung auch einmal etwas dazwischen kommen und Sie können einen vereinbarten Termin nicht einhalten. Sofern Sie uns 30 Werktagsstunden zuvor davon in Kenntnis setzen, stornieren wir den Termin kostenfrei und bieten Ihnen einen Ersatztermin an. Kurzfristig bis gar nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider mit einer Ausfallgebühr in Höhe von € 50,00 in Rechnung stellen, da wir diese Zeit fest für Sie eingeplant haben. Lediglich ein unverschuldetes Nichterscheinen durch eine nachweisbare plötzliche Erkrankung/Unfall wird hierfür als Grund anerkannt. Verkehrsstau und ungünstige Wetterverhältnisse werden nicht als unverschuldeten Grund anerkannt.
Wir führen i.d.R. einen Tag vor Ihrem bestätigten Behandlungstermin nochmals eine Terminerinnerungs-Email, bzw. Telefonanruf durch. Dieses ist lediglich als Serviceleistung unsererseits zu verstehen und keine verbindliche Verpflichtung.